Von der Mitwirkung über die Vorprüfung bis zu den
öffentlichen Auflagen
Im Herbst 2023 öffnete die Gemeinde Brügg ihre Türen für die Bevölkerung und lud zur aktiven
Mitwirkung ein. Insgesamt gingen 56 Mitwirkungseingaben ein, die vom Planungsteam
sorgfältig geprüft und beantwortet wurden. Zahlreiche wertvolle Hinweise wurden dabei berücksichtigt
und in die Planungen integriert, was zu wesentlichen Anpassungen führte. Am
13. November 2023 wurde der Mitwirkungsbericht vom Gemeinderat genehmigt und an das
kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung weitergeleitet.
Nun ist der nächste Schritt erreicht: Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung
empfiehlt, die ZPP und die Überbauungsordnungen (Überbauungsordnung «Uferpark» und
Überbauungsordnung «Spital Biel – Brügg») zeitlich getrennt öffentlich aufzulegen.
Nun folgen die nächsten Schritte: Vom 26. Juni bis 26. Juli wird die Änderung der Bau- und
Zonenordnung (ZPP «Brüggmoos») öffentlich aufgelegt. Diese Planung wird zusammen mit
weiteren Abstimmungsgegenständen am 27. Oktober 2024 den Stimmberechtigten vorgelegt.
Vom 19. August bis 19. September folgt die öffentliche Auflage zu den beiden Überbauungsordnungen
«Spital Biel – Brügg» und «Uferpark». Aus Transparenzgründen wird die
öffentliche Auflage der Überbauungsordnungen noch vor der Urnenabstimmung bzw. vor
der Zustellung der Abstimmungsunterlagen durchgeführt, obwohl die Beschlussfassungen
über die Überbauungsordnungen in die Kompetenz des Gemeinderates fallen.
Die Planung hat eine bedeutende Entwicklung durchlaufen. Die erarbeiteten Zielbilder werden
im Zonenplan abgebildet und erhalten eine rechtliche Grundlage. Dieser Prozess führte
dazu, dass von einer konkreten Vorstellung hin zu abstrakten Planungsinstrumenten übergegangen
wurde, was normalerweise andersherum geschieht.
Mit den öffentlichen Auflagen schliesst sich der Kreis des Planungsprozesses, bevor die
endgültigen Planungen zur Abstimmung gebracht werden können.
Am 10. September 2024 wird eine Informationsveranstaltung zur bevorstehenden Urnenabstimmung
am 27. Oktober 2024 stattfinden. Dort werden die letzten wichtigen Informationen
bereitgestellt. Es ist wichtig, dass sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Abstimmungsvorlage
ein umfassendes Bild machen können. Die Stimmberechtigten werden
über die Änderung des Zonenplanes abstimmen. Bei Zustimmung genehmigt der Gemeinderat
im Anschluss daran die Überbauungsordnungen.
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